Immobilienregelung nach Trennung – Verfügbare Möglichkeiten

 



Das gemeinsame Zuhause von Ehepaaren ist nicht nur das Zuhause, sondern auch eine wichtige finanzielle Sicherheit und Altersvorsorge dar. Aber wie regelt man die Immobilie bei einer Scheidung?

 

Ist ein sofortiger Verkauf des Hauses nötig?



Nicht unbedingt. Wir helfen Ihnen, die beste Lösung für Ihre Scheidungsimmobilie zu finden. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf für eine Beratung!

 

Immobilien in der Zugewinngemeinschaft



Die meisten Ehepaare entscheiden sich bei der Eheschließung für die Zugewinngemeinschaft. Dies bedeutet, dass während der Ehe erworbenes Eigentum, einschließlich Immobilien, beiden Partnern gehört, ebenso wie Schulden. Die Aufteilung ist leider selten unkompliziert.

 

Realteilung: Zwei getrennte Wohneinheiten aus einer Immobilie machen



Diese Lösung sieht vor, dass beide Ex-Partner in der Immobilie bleiben und jeweils einen Teil besitzen. Dies wird durch eine notarielle Erklärung im Grundbuch festgelegt. Nicht jede Immobilie eignet sich hierfür, daher sollte ein Experte konsultiert werden.

 

Übertragung des Hauses auf die Kinder



Eine weitere Option ist die Übertragung der Immobilie an die Kinder. Hierfür ist die Zustimmung eines Vormundschaftsgerichts nötig. Ein Partner kann auch seinen Anteil an das Kind schenken, sofern der andere Partner zustimmt.

 

Übertragung: Ein Partner bleibt und zahlt den anderen aus



Eine mögliche Lösung ist auch die Übertragung des Immobilieneigentums an einen Partner. Der andere Partner erhält eine Ausgleichszahlung, basierend auf dem Marktwert der Immobilie und den Eigentumsanteilen. Es muss beachtet werden, dass die laufenden Kreditverpflichtungen ebenfalls übernommen werden.

 

Öffentliche Teilungsversteigerung



Wenn keine Einigung möglich ist, kann die Immobilie öffentlich versteigert werden. Hierbei muss man vorsichtig sein: Der Erlös deckt häufig nicht die Schulden, und das Höchstgebot ist meist niedriger als bei professionellem Verkauf. Das kann zu ungedeckten Schulden führen, für die beide Partner haften. Eine einvernehmliche Lösung sollte daher bevorzugt werden.

 

Vermietung als Option



Wenn ein Verkauf unvorteilhaft ist oder das Haus nach der Scheidung nicht allein gehalten werden kann, könnte die Vermietung eine sinnvolle Option sein. In diesem Fall müssen die Ex-Partner als Vermieter zusammenarbeiten oder einen Makler beauftragen.

 

Das Haus verkaufen



Die meisten Paare verkaufen das gemeinsame Haus bei einer Scheidung. Nach einem Jahr Trennung kann jeder Partner den Verkauf des Hauses verlangen. Ein Immobilienexperte übernimmt die Bewertung, Vermarktung und Verhandlung mit Käufern. So können Sie sich auf andere Dinge während der Scheidung konzentrieren.

Wenn Sie Fragen haben oder Unterstützung beim Immobilienverkauf brauchen, stehen wir Ihnen mehr lesen... als erfahrene Makler zur Verfügung. Zusammen finden wir die beste Lösung für Ihre Situation.

Haben Sie Fragen zum Immobilienkauf oder -verkauf oder wünschen Sie Beratung?

Setzen Sie sich mit uns in Verbindung! Wir helfen Ihnen gern.

Scheidungsimmobilie – Verfügbare Möglichkeiten

 



Verheiratete Paare haben oft ein gemeinsames Haus, das eine wichtige finanzielle und Altersvorsorgekomponente dar. Doch wie geht man im Falle einer Scheidung am besten mit der Immobilie um?

 

Sollte das Haus direkt nach der Scheidung verkauft werden?



Nicht unbedingt sofort. Wir helfen Ihnen, die beste Lösung für Ihre Scheidungsimmobilie zu finden. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf für eine Beratung!

 

Immobilien und Zugewinngemeinschaft



Meistens entscheiden sich Paare bei der Heirat für die Zugewinngemeinschaft. Das heißt, dass das während der Ehe erworbene Eigentum beiden Partnern gehört, ebenso wie die Schulden. Leider ist die Aufteilung oft kompliziert.

 

Realteilung: Immobilie in zwei getrennte Wohnungen aufteilen



Hier bleiben beide Ex-Partner in der Immobilie und besitzen jeweils einen Teil. Dies wird im Grundbuch durch eine notarielle Teilungserklärung festgehalten. Nicht jede Immobilie eignet sich hierfür, daher sollte ein Experte konsultiert werden.

 

Übertragung der Immobilie auf die Kinder



Es besteht die Möglichkeit, die Immobilie auf die Kinder zu übertragen. Dafür braucht man die Zustimmung eines Vormundschaftsgerichts. Ein Partner kann seinen Anteil dem Kind schenken, wenn der andere Partner zustimmt.

 

Übertragung: Verbleib in der Immobilie und Ausgleichszahlung



Die Übertragung des Eigentums an einen Partner ist ebenfalls eine Option. Der andere Partner bekommt eine Ausgleichszahlung, die vom Marktwert der Immobilie und den Eigentumsanteilen abhängt. Wichtig ist auch, dass die laufenden Kredite übernommen werden müssen.

 

Zwangsversteigerung der Immobilie



Wenn keine Einigung möglich bekomme mehr Informationen ist, kann die Immobilie öffentlich versteigert werden. Dabei ist Vorsicht notwendig: Der Erlös reicht oft nicht für die Schulden, und das Höchstgebot liegt meist unter dem möglichen Verkaufspreis. Das kann zu Schulden führen, für die beide Partner verantwortlich sind. Eine einvernehmliche Lösung sollte daher bevorzugt werden.

 

Vermietung als Option



Wenn ein Verkauf nicht sinnvoll ist oder das Haus nach der Scheidung nicht allein gehalten werden kann, könnte Vermietung eine Lösung sein. In diesem Fall müssen die Ex-Partner gemeinsam als Vermieter agieren oder einen Makler beauftragen.

 

Immobilienverkauf



Die meisten Paare wählen bei einer Scheidung den Verkauf der Immobilie. Nach Ablauf des Trennungsjahres hat jeder Ehepartner das Recht, den Verkauf der Immobilie zu verlangen. Ein Immobilienexperte übernimmt die Bewertung, Vermarktung und Verhandlung mit Käufern. So können Sie sich auf andere wichtige Aspekte der Scheidung konzentrieren.

Wenn Sie Fragen haben oder Hilfe beim Verkauf benötigen, stehen wir Ihnen als erfahrene Makler zur Verfügung. Zusammen finden wir die beste Lösung für Ihre Situation.

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Krise im Wohnungsbau: Sofort zugreifen, bevor die Preise explodieren?

 



Der Wohnungsbau steckt in der Krise und wird auch in Zukunft den Druck auf dem Mietmarkt intensivieren. Zeitgleich nehmen die Preise für Immobilien allmählich zu. Warum man jetzt nicht länger zögern sollte.

Laut Experten hat sich die Marktlage in den letzten Monaten zugespitzt. Besonders im Bereich des Wohnungsneubaus gibt es massive Probleme. Laut einem Artikel im Spiegel wären im Jahr 2023 allein 700.000 Wohnungen notwendig gewesen. Doch Baukosten, Grundstückskosten und Finanzierungskosten machen dies fast unmöglich.

So wurden im Februar dieses Jahres laut den Daten des Statistischen Bundesamts nur 22.300 Wohnungen neu genehmigt – ein Abnahme von 20,6 Prozent im Vergleich zum Vorjahr, mit stetig sinkenden Genehmigungen seit Mai des Vorjahres. Die Zahlen demonstrieren, die aktuellen Umstände für den Wohnungsbau sind so ungünstig wie seit den Zeiten des Zweiten Weltkriegs nicht mehr.

Ein hoher Erfordernis trifft auf erhöhte Baukosten, deutliche Zinssprünge und umfangreiche Regularien, was den Wohnungsbau in eine Ausnahmesituation bringt. Gleichzeitig ziehen die seit 2023 rückläufigen Immobilienpreise wieder an. Laut dem deutschen Statistischen Bundesamt sanken die Wohnimmobilienpreise in Deutschland im letzten Jahr um durchschnittlich 8,4 Prozent. Besonders stark waren renovierungsbedürftige Bestandsimmobilien und Immobilien im Umland betroffen.

 

Warum Kaufinteressenten nicht länger warten sollten



Dies könnte die Preisentwicklung schnell umkehren. Erste Indikatoren dieser Richtung sind bereits zu erkennen. Laut dem Europace-Index ist zu beobachten, dass die Bestandsimmobilienpreise HIER seit vier Monaten steigen. Im April stieg der EPX gegenüber dem Vormonat um 0,35 Prozent auf 211,67 Punkte, wobei Eigentumswohnungen am stärksten verteuerten mit einem Anstieg von 1,25 Prozent. Diese Bewegung könnte sich weiterentwickeln.

 

Es gibt viele Gründe für den Immobilienkauf



Gerade dort, wo die Preise nicht stark gefallen sind, bieten sich Kaufinteressierten jetzt bessere Verhandlungschancen. Das günstige Zeitfenster könnte sich bald zu Ende gehen, da die stabilen Zinsen und gesunkenen Immobilienpreise viele Interessenten wieder zu Käufen bewegen.

Auch angesichts des steigenden Mietniveaus erscheint der Immobilienerwerb besonders interessant. In dieser Periode, in der die Preise noch moderat und die Zinsen stabil, ist der Zeitpunkt optimal für einen Erwerb von Immobilien. Potentielle Käufer sollten daher diese Chance nutzen und handeln. Ein erfahrener Immobilienmakler vor Ort kann Ihnen dabei helfen, die richtige Immobilie zu finden, während ein unabhängiger Finanzexperte eine passende Finanzierung für Sie erstellt.

Suchen Sie Unterstützung bei der Immobiliensuche? Kontaktieren Sie uns! Wir stehen Ihnen gern zur Seite.

Wohnungsknappheit: Jetzt kaufen, bevor die Preise steigen?

 



Der Bau von Wohnungen steckt in der Krise und wird in Zukunft den Druck auf dem Mietmarkt intensivieren. In derselben Zeit ziehen die Preise für Immobilien langsam wieder an. Warum Kaufinteressenten jetzt handeln sollten.

Experten zufolge hat sich die Lage am Immobilienmarkt in den letzten Monaten zugespitzt. Besonders im Bereich des Neubaus von Wohnungen gibt es große Schwierigkeiten. Laut einem Artikel im Artikel wären im Jahr 2023 allein 700.000 neue Wohneinheiten erforderlich gewesen. Doch die stark steigenden Kosten in Bau, Grund und Finanzierung erschweren dies.

So wurden im Februar 2024 laut dem Bundesamt für Statistik nur 22.300 Neubauwohnungen genehmigt – ein Rückgang von 20,6 Prozent im Vergleich zum Vorjahr, mit kontinuierlich sinkenden Genehmigungszahlen seit Mai letzten Jahres. Die Zahlen demonstrieren, die aktuellen Umstände für den Wohnungsbau sind so widrig wie seit dem Zweiten Weltkrieg nicht mehr.

Ein hoher Bedarf trifft auf enorme Baukosten, deutliche Zinssprünge und zahlreiche Auflagen, was den Wohnungsbau in eine Ausnahmesituation bringt. Gleichzeitig erholen sich die Preise wieder. Laut dem Statistischen Bundesamt sanken die Wohnimmobilienpreise in Deutschland im letzten Jahr um durchschnittlich 8,4 Prozent. Besonders stark waren renovierungsbedürftige Bestandsimmobilien und Immobilien im Umland betroffen.

 

Warum Kaufinteressenten nicht länger warten sollten



Dies könnte die Preise schnell wieder erhöhen. Erste Indikatoren dieser Entwicklung sind bereits zu erkennen. Laut dem Europace-Hauspreisindex ist zu beobachten, dass die Immobilienpreise seit vier Monaten in Folge steigen. Im April 2024 stieg der EPX gegenüber dem Vormonat um 0,35 % auf 211,67 Punkte, wobei die Preise für Eigentumswohnungen um 1,25 Prozent am meisten gestiegen sind. Diese Trendwende könnte sich fortführen.

 

Warum jetzt kaufen?



Gerade dort, wo die Preise nicht stark gefallen sind, bieten sich Kaufwilligen derzeit bessere Verhandlungspositionen. Das günstige Zeitfenster könnte sich bald schließen, da die stabilen Zinsen und mehr lesen... gesunkenen Preise viele Käufer wieder mobilisieren.

Auch angesichts des steigenden Mietniveaus erscheint der Kauf einer Immobilie besonders vorteilhaft. In dieser Periode, in der die Kaufpreise noch relativ günstig sind und die Zinsen stabil bleiben, ist der Zeitpunkt optimal für einen Immobilienerwerb. Mögliche Käufer sollten daher diese Gelegenheit ergreifen und kaufen. Ein erfahrener Immobilienmakler vor Ort kann Ihnen dabei helfen, die passende Immobilie zu finden, während ein neutraler Finanzierungsberater eine persönliche Finanzierungsoption für Sie findet.

Wünschen Sie sich Unterstützung bei der Immobiliensuche? Kontaktieren Sie uns! Wir stehen Ihnen gern zur Seite.

Die Wahl des geeigneten Maklervertrags: Worauf sollte ich achten?

Für Hausverkäufer und Hausvermieter bewährt es sich, Immobiliengeschäfte mit einem Makler abzuwickeln. Er sichert, dass der Vermittlungsprozess unter Einhaltung aller rechtlicher Bedingungen erfolgt und Sie den bestmöglichen Preis erzielen. Darüber hinaus spart er Ihnen viel Zeit, Geld und Mühe ein, was ebenfalls nicht zu unterschätzen ist. Immerhin nimmt er Ihnen nahezu die komplette Arbeit ab – und dies auf professionelle Weise. Doch bevor der Immobilienmakler für Sie tätig wird, unterschreiben Sie bei ihm einen Maklervertrag. Dadurch sichern sich beide Seiten ab. Die Frage, die sich jetzt für Sie anschließt, ist: Welcher Maklervertrag ist für mich am besten? Hier stellen wir Ihnen drei klassische Verträge vor, die Sie mit dem Makler Ihres Vertrauens abschließen können.

Variante 1: der einfache, simple Maklervertrag

Bei diesem Maklervertrag gibt es die komplette Freiheit für Sie als Verkäufer, denn der Vertrag wird zumeist mündlich geschlossen und ist komplett unverbindlich. Sie können ihn demnach kündigen, wann es Ihnen beliebt. Darüber hinaus können Sie Ihre Immobilie durch mehrere unterschiedliche Makler vermarkten lassen. Einige Immobilienbesitzer glauben, sie könnten so die Vermittlungszeit verkürzen. Die Praxis zeigt allerdings, dass genau das Gegenteil der Fall ist. Kaufinteressenten sind irritiert, wenn ein Objekt bei mehreren Maklern im Portfolio zu finden ist. Sie trauen der Sache dann nicht mehr, da sie dahinter einen Ladenhüter vermuten. Ein weiterer Nachteil ist, dass der Makler für Sie nicht tätig werden muss. Es kann also sein, dass er gar nichts dafür tut, Ihr Objekt leistungsstark zu vermarkten. Letztlich dauert die Vermittlung solch einer Immobilie meist sehr lange.

Variante 2: der Makleralleinauftrag

Dieser Vertrag ist deutlich exklusiver als der simple Maklervertrag. Sie als Immobilienbesitzer legen Ihr Objekt quasi in die Hände eines Maklers, der alleinig dieses vermarkten darf. Solch ein Vorgehen hat für Sie als Verkäufer einen großen Vorzug: Ihr Makler wird sich mit ganzheitlichem Einsatz und hochprofessionell auf den Verkauf stürzen. Er wird alles daran setzen, Ihre Immobilie so schnell wie möglich zum besten Preis zu verkaufen. Sie können sich auf Ihren Makler und seine Leistungsstärke daher verlassen. Aus diesem Grund schließen Immobilienmakler und Eigentümer auch einen individuellen Vertrag ab. In diesem ist fixiert, welche Leistungen der Makler für Sie erbringt. Darüber hinaus wird der Makleralleinauftrag über einen bestimmten Zeitraum abgeschlossen. Zumeist läuft er nach drei oder acht Monaten ab. Daraus ergibt sich für Sie ein weiterer Vorteil: Sie als Immobilienverkäufer können von Anfang an die Zeit einkalkulieren, in der Sie mit dem Makler zusammenarbeiten. Für den Makler wiederum ist es ein zusätzlicher Anreiz, schnell und konsequent zu handeln. Achtung: Sie dürfen keinen anderen Makler während dieser Vertragszeit auf Ihr Objekt ansetzen. Allerdings dürfen Sie sich selbst auf die Suche begeben.

Variante 3: der qualifizierte Alleinauftrag

Dieser Vertrag hat das höchste Maß an Exklusivität. Verkäufer und Makler vereinbaren vertraglich, dass nur der genannte Makler das Objekt vermarkten darf. Auch Sie als Eigentümer dürfen nicht selbständig agieren und sich auf die Suche nach einem Käufer begeben. Sollten Sie als Haus- oder Wohnungseigentümer einen Kaufinteressenten finden, müssen Sie diesen an den Makler verweisen. Hinsichtlich der Laufzeit ähnelt der qualifizierte Alleinauftrag der Laufzeit eines regulären Makleralleinauftrags. Sie können sich sicher sein, dass Ihr Makler für Sie alles tun wird, um zum bestmöglichen Preis und in kurzer Zeit Ihr Objekt zu veräußern. Beachten Sie bitte auch, dass die vertraglichen Vorgaben es dem Makler schwer machen, den Verkaufsprozess hinauszuzögern oder die Abmachung zu lösen. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, wählt daher gern diese Vertragsvariante.

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Foto: © thodonal88, Shutterstock.com 236029696

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